Energieausweis
Dipl.-Wirt.-Ing.(FH) Jörg-Michael Meyer ist von der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt zertifizierter Energieberater und bei der Dena (Deutsche-Energie-Agentur, www.dena.de) registriert.
Wir erstellen für Ihr Wohngebäude den verbrauchs- oder bedarfsgerechten Energieausweis.
Steckbriefartig erhält der Eigentümer durch den Energieausweises Informationen und Modernisierungsempfehlungen zur energetischen Qualität des Gebäudes. Seit dem 1. Januar 2009 ist der Energieausweis für alle Wohngebäude in Deutschland zur Pflicht geworden. Der Eigentümer muss bei Vermietung und Verkauf seiner Immobilie den Energieausweis potenziellen Mietern und Käufern zugänglich machen (EnEV 2009 §16 Abs. 2). Es gibt jedoch auch Gebäude, die von dem Energieausweis befreit sind, lassen Sie sich beraten.
Verzichten Sie nicht auf den Energieausweis, da bei Verkauf und Neuvermietung ohne vollständigen, korrekten oder zulässigen Energieausweis Bußgelder bis zu 15.000 Euro drohen.
Wir erstellen für Ihr Wohngebäude den verbrauchs- oder bedarfsgerechten Energieausweis.
Steckbriefartig erhält der Eigentümer durch den Energieausweises Informationen und Modernisierungsempfehlungen zur energetischen Qualität des Gebäudes. Seit dem 1. Januar 2009 ist der Energieausweis für alle Wohngebäude in Deutschland zur Pflicht geworden. Der Eigentümer muss bei Vermietung und Verkauf seiner Immobilie den Energieausweis potenziellen Mietern und Käufern zugänglich machen (EnEV 2009 §16 Abs. 2). Es gibt jedoch auch Gebäude, die von dem Energieausweis befreit sind, lassen Sie sich beraten.
Verzichten Sie nicht auf den Energieausweis, da bei Verkauf und Neuvermietung ohne vollständigen, korrekten oder zulässigen Energieausweis Bußgelder bis zu 15.000 Euro drohen.