Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der WOHNUNGSZENTRALE Halle/S.
Sofern zwischen Ihnen und uns bei Zugang des ersten Angebotes noch kein Dienstleistungsvertrag besteht, kommt er unter den hier mitgeteilten Geschäftsbedingungen zustande, indem Sie von uns oder einer im Angebot bezeichneten Person weitere Auskünfte oder Unterlagen anfordern oder sich unsere Dienstleistertätigkeit sonst wie zu Nutze machen.

Das Nutzen der Datenbank ist für Mietinteressenten unentgeltlich. Es sei denn, der Mietinteressent erteilt uns den Auftrag, zur Vermittlung bzw. des Nachweises einer Wohnung. In diesem Fall wird die Zahlung einer Provision vereinbart. Die Fälligkeit ist bei erfolgreichem Abschluß eines Mietvertrages.

Für Vermieter und Verkäufer gilt bei Nutzung der Datenbank unsere jeweils aktuelle Preisliste. Fälligkeit des Nutzungsentgeltes ist der Zeitpunkt der Speicherung der ersten Angebote in der Datenbank bzw. im Internet. Die Versandkosten trägt der Auftraggeber.
Sind wir für den Auftraggeber in der Eigenschaft eines Maklers tätig, so gilt die vereinbarte Vermittlungsprovision. Fälligkeit ist der Zeitpunkt des Abschlusses eines Miet-, Pacht-, Kauf- bzw. Kaufvorvertrages. Sollten keinen Angaben zur Höhe der Provision gemacht sein, gilt eine Provision in Höhe der ortsüblichen Provision als vereinbart. Gleiches gilt auch bei Nachweis eines Interessenten, der zum erfolgreichen Abschluß eines Miet-, Pacht-, Kauf- bzw. Kaufvorvertrages führt.

Die Angebote sind freibleibend und es besteht keine Verpflichtung zur Annahme. Es wird keine Haftung für die Richtigkeit der Objektangaben übernommen. Zwischenvermietung bzw. -verkauf ist vorbehalten.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns von einem bevorstehenden und/oder erfolgten Vertragsabschluß unverzüglich zu informieren, auf Verlangen von uns durch Übergabe einer Abschrift des Vertrages.

Abdingung oder Nichtigkeit einzelner Bedingungen berührt nicht die Gültigkeit der anderen.

Schriftliche und mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und/oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen einschließlich dieser Klausel der Schriftform.

Stand:01.08.2004